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Geschichte

Vereinsgeschichte

TEAM Kyffhäusersparkasse e. V. 2000

Vereinsgeschichte

Geschrieben von Roman Rindermann.

Im Artikel 9 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es im ersten Absatz: Alle Deutschen haben das Recht. Vereine und Gesellschaften zu bilden. In diesem Sinne trafen sich im Dezember 2000 einige Kolleginnen und Kollegen der Kyffhäusersparkasse, um dieses seit Mai 1949 bestehende Grundrecht wahrzunehmen.

Mindestens einmal pro Woche leben diese Aktivisten seit dem organisiert ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit aus. Jenes wird sogar noch staatsseitig gefördert, wenn man sich gemeinnützig betätigt. Deshalb liegt es nahe, sich im Rahmen der Vereinigung mit etwas der (All)gemein(heit) Nützig(em) zu befassen. Ein weiteres Gesetz konkretisiert diese doch recht abstrakt anmutende Aufgabe mehr oder weniger. Es fordert, dass die Tätigkeit des Vereins darauf gerichtet sein muss, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Doch wer ist diese Allgemeinheit, um die es sich zu bemühen gilt? Ein gesichtsloses Wesen? Und wo? Überall und nirgends? Und wie um alles in der Welt fördert man auf geistigem Gebiet? Sind Nachhilfe für Lernbehinderte oder gar Philosophiekurse zu organisieren? Oder reicht eventuell das Vorlesen der Gute-Nacht-Geschichte am heimischen Kinderbett schon aus? Welche Alternativen haben dann aber die Kinderlosen? Sollen die so zum Nachwuchs animiert werden, um dadurch die demographische Fehlentwicklung zu korrigieren? Und sittlich? Muss der Verein zur Interessensgemeinschaft gegen die FKK-Bewegung mutieren? Gehören verbal entgleisende Vereinsmitglieder rausgeworfen? Sind Techtelmechtel illegal und müssen angezeigt werden? Oder reicht es schon aus, die in der Öffentlichkeit dem Harndrang nachgebenden (vorwiegend männlichen) Zeitgenossen zu denunzieren?

Eine schier unlösbare Aufgabe hat der Gesetzgeber zweifellos gestellt, als er dem Verein die materielle Förderung verordnete. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Schließlich ist das Erlangen der amtlichen Gemeinnützigkeit die Voraussetzung materielle Vergünstigungen genießen zu können. Und nun soll dies u. a. dadurch erreicht werden können, indem der Verein die Allgemeinheit finanziert??? Fragen über Fragen, kompliziertester Natur und durchaus recht komplex. Hier müssen Spezialisten ran, die mit sozialem Sachverstand und juristischem Geschick all diese Fragen klären können und beantworten müssen.

Glücklicherweise haben die Vereinsmitglieder helle Köpfe auserkoren, die sich an ihrer Spitze u. a. auch mit diesen Problemen beschäftigen und sie selbstverständlich gelöst haben! Die Lösung ist nämlich gleichfalls simpel wie nahe liegend und lautet SPORT! Beim regelmäßigen Umgang mit dem Sportgerät wird über Strategien zur Zielumsetzung (den Sieg) nachgedacht, was durchaus als Schärfung der Sinne und des Geistes angesehen werden darf. Um die sittliche Komponente kümmert sich der Vereinsvorstand höchstpersönlich und hauptsächlich bei der Auswahl der Sportbekleidung. Des Weiteren überwacht er vor diesem Hintergrund, dass die Benutzung der Umkleidekabinen getrennt nach Geschlechtern erfolgt, um hier unsittliche Verwechslungen zu verhindern. Die materielle Förderung wird indes jedoch lieber den Gönnern, Spendern und Sympathisanten überlassen. Das hiervon vor allem die Allgemeinheit profitiert steht außer Frage. Ein Blick in die Reihen der Mitglieder zeigt, dass im Verein ein repräsentativer Ausschnitt der Allgemeinheit den Zweck der Vereinigung verwirklicht (bzw. redlich darum bemüht ist). Dies sind längst nicht mehr nur Angestellte oder Auszubildende der Kyffhäusersparkasse. Knapp ein Dutzend Nicht-Sparkassler sind mittlerweile in die Vereinigung integriert. Außerdem werden wir nicht müde, immer wieder alle Interessierten aufzurufen, das sportliche Spektakel aus der Nähe zu betrachten. Im Sinne des Grundgesetzes und zum Gemeinnutzen steht (fast)jedem jederzeit frei, im Rahmen unseres Vereins selbst am Ball, der Kugel Hand anzulegen.

Dabei viel Spaß wünscht (augenzwinkernd) Roman Rindermann.